Version : 15/10/20
Art. 1 – Information
1.1. Alle unsere Angebote, Kostenvoranschläge und Verträge sind nach Treu und Glauben gemäß der zum Zeitpunkt der Anfrage verfügbaren Daten verfasst.
1.2. Voyages Sales-Lentz behält sich das Recht vor, offensichtliche sachliche Fehler in den vorvertraglichen Informationen und im Vertrag zu korrigieren. Ferner können diese vorvertraglichen Informationen vor Vertragsabschluss von den Parteien geändert werden.
1.3. Telefonisch übermittelte Informationen werden stets unter Vorbehalt angegeben.
Art. 2 – Preise
2.1. Die Preise schließen ein:
1° die angegebenen Leistungen, wie sie im Kaufvertrag formuliert sind;
2° die Mehrwertsteuer gemäß den am Tag der Vertragsunterzeichnung geltenden Sätze.
2.2. Die Preise können eventuell angepasst werden, wenn die Anpassung aus Schwankungen folgender Größen resultiert: Mautgebühren, Gebühren und Steuern für bestimmte Leistungen, Transportkosten einschließlich Treibstoffkosten.
2.3. Die Preise werden unter Berücksichtigung dieser Kosten mit Datum vom 01.10.2019 festgelegt. Dieses Datum wird als Referenz für die Berechnung einer eventuell eingeforderten oder dem Reisenden erstatteten Preisschwankung verwendet.
2.4. Wenn der Treibstoffpreis um mehr als 20 % schwankt, behält sich Voyages Sales-Lentz das Recht vor, die Preise wie im Gesetz über Reiseverträge vom 21.11.2017 in den Artikeln 19 bis 22 vorgesehen zu korrigieren. Für jede Reise über eine Entfernung unter 1.000 km wir ein Betrag von 2,50 Euro pro Reisendem eingefordert oder erstattet und für jede Reise über eine Entfernung von 1.000 km oder mehr wird ein Betrag von 5 Euro pro Reisendem eingefordert oder erstattet. Der Referenzpreis für den Treibstoff entspricht dem auf der Website www.petrolfed.be/fr/prix-maximums/evolution-prix-maximums mit Datum vom 01.10.2019 angegebenen Preis.
2.5. Soweit nicht anders angegeben, umfassen die Preise nicht:
1° Eintrittsgelder und/oder Teilnahmegebühren für fakultativ zu besichtigende Sehenswürdigkeiten/Orte von Interesse, die nicht zu den inbegriffenen Leistungen zählen. Diese werden bei Vertragsunterzeichnung nach Treu und Glauben unter Vorbehalt einer Änderung von maximal 8% gemäß Artikel 9 der allgemeinen Bedingungen für Pauschalreisen angegeben.
2° Getränke (soweit nicht anders angegeben) und persönliche Aufwendungen
3° Trinkgelder für ortsansässige Führer und Hotelpersonal
4° die Prämie für die Reiserücktritts- und/oder Beistandsversicherung
5° die vorgeschriebenen Touristensteuern (soweit nicht anders angegeben). Diese müssen vom Reisenden stets vor Ort beglichen werden und können zwischen 0,50 und 6 Euro pro Nacht und pro Erwachsenem betragen.
6° Kosten für nicht eingeplante Transportmittel, die der Reisende angefordert/gewählt hat, um sein Fortkommen zu vereinfachen/erleichtern (Taxi, Zug, Sänfte, Seilbahn, Kutsche usw.)
7° Kosten für Pass und Visum, Impfungen und sonstige Formalitäten.
2.6. Die Visumgebühren werden Ihnen nicht in Rechnung gestellt, wenn Sie selbst, aus eigenem Antrieb und in eigener Verantwortung die Schritte für den Erhalt der erforderlichen und für die Durchführung Ihrer Reise unabdingbaren Visa als Einzelperson und ohne Eingreifen und Verpflichtungen der Dienste von Voyages Sales-Lentz unternehmen. Voyages Sales-Lentz ist in einem solchen Fall von jeder Verpflichtung zur Durchführung Ihrer Reise befreit, wenn Sie das erforderliche Visum bzw. die erforderlichen Visa bis zum Abreisetag nicht erhalten konnten. In diesem Fall kommen die Bedingungen der Aufhebung Ihres Vertrags zur Anwendung.
Art. 3 – Nachlässe und Zuschläge
3.1. Preisnachlässe werden gemäß den in der Preistabelle genannten Bedingungen gewährt. Sie werden bei Rundreisen ausgehend vom Grundpreis und bei Aufenthalten und Autoreisen ausgehend vom Übernachtungspreis pro Nacht+/Woche+ berechnet.
3.2. Die für Kinder zugebilligten Preisnachlässe werden auf Vorlage des Ausweises Kids-ID gewährt.
3.3. Die Preisnachlässe für 1 Kind in Begleitung von 1 Erwachsenem können unter keinen Umständen für mehrere Zimmer gleichzeitig gewährt werden.
3.4. Sind mehrere Preisnachlässe möglich, so wird einzig der höchste Nachlass gewährt. Dies gilt auch für eine Verschiebung infolge der Stornierung einer Reise.
3.5. Die Vorteile eines preisgünstigen Zimmers werden nicht für Einzelzimmer gewährt.
3.6. Die Zuschläge sind in der Preistabelle angegeben und gelten, soweit nicht anders angegeben, pro Person und Zeitabschnitt.
3.7. Zusätzliche Leistungen wie Parkplätze, Babybetten, Babymahlzeiten und Haustiere werden in hinweisender Funktion aufgeführt und müssen im Hotel beglichen werden.
Art. 4 - Der Kaufvertrag
4.1. Der Kaufvertrag gilt im Moment der Bestätigung der Reise durch Voyages Sales-Lentz als abgeschlossen.
4.2. Besondere Anforderungen müssen bei Vertragsunterzeichnung angegeben werden. Sie werden mit hinweisender Funktion in den Vertrag aufgenommen und mit besonderer Aufmerksamkeit behandelt. Voyages Sales-Lentz kann jedoch nicht für ihre vollständige Erfüllung garantieren.
Art. 5 – Zahlung
5.1. Soweit nicht anders angegeben, ist eine Anzahlung zu leisten:
- Reise im Reisebus oder nur Hotelbuchung: 30% der Gesamtkosten spätestens am 8. Kalendertag ab Vertragsunterzeichnung
- Flugreise: 40% der Gesamtkosten spätestens am 8. Kalendertag ab Vertragsunterzeichnung
- Tagesreise und Konzerte: 100% bei Vertragsunterzeichnung
Geht innerhalb von 15 Werktagen nach Vertragsunterzeichnung keine Anzahlung ein, so behält sich Voyages Sales-Lentz das Recht auf eine automatische Stornierung der Buchung vor. In diesem Fall werden Stornierungsgebühren entsprechend Artikel 6 erhoben.
5.2. Der Restbetrag muss spätestens 30 Tage vor dem Abreisedatum bezahlt werden. Andernfalls behält sich Voyages Sales-Lentz das Recht vor, Zinsen in Höhe von 12% zu berechnen und die Reisedokumente einzubehalten.
Art. 6 – Stornierung durch den Reisenden
6.1. Jede Stornierung durch den Reisenden muss schriftlich auf dem Postweg (das Datum des Poststempels gilt als Datum der Einreichung der Stornierung) oder per E-Mail vorgenommen werden.
6.2. Wenn der Versand an einem Sonn- oder Feiertag erfolgt, gilt das Datum des ersten Werktags nach Versand des Schreibens, das somit als Datum der Einreichung der Stornierung betrachtet wird.
6.3. Die Stornierung zieht bereits am Tag ihrer Registrierung Gebühren nach sich, die in jedem Fall vollständig zu zahlen sind:
1° Nur Hotelbuchung oder Reise im Reisebus:
- Mehr als 30 Tage vor Abreise: 10% des Gesamtpreises der Reise und mindestens 40 Euro pro Person;
- 30 bis 16 Tage vor Abreise: 20% des Gesamtpreises der Reise und mindestens 80 Euro pro Person;
- 15 bis 10 Tage vor Abreise: 50% des Gesamtpreises der Reise;
- Weniger als 10 Tage vor Abreise oder bei Nichterscheinen: 100% des Gesamtpreises der Reise.
2° Kreuzfahrt
- Mehr als 90 Tage vor Abreise: 10% des Gesamtpreises der Reise und mindestens 50 Euro pro Person;
- 90 bis 51 Tage vor Abreise: 50% des Gesamtpreises der Reise;
- 50 bis 30 Tage vor Abreise: 60% des Gesamtpreises der Reise;
- 29 bis 20 Tage vor Abreise: 70% des Gesamtpreises der Reise;
- Weniger als 20 Tage vor Abreise oder bei Nichterscheinen: 100% des Gesamtpreises der Reise.
3° Flugreise:
- Bis einschließlich 60 Tage vor Abflug: die von der Fluggesellschaft in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich 50 Euro pro Person
- 59 bis 51 Tage vor Abflug: 60% des Gesamtpreises der Reise mit den von der Fluggesellschaft in Rechnung gestellten Mindestkosten
- 50 bis 30 Tage vor Abflug: 70% des Gesamtpreises der Reise mit den von der Fluggesellschaft in Rechnung gestellten Mindestkosten
- Weniger als 29 Tage vor Abflug oder bei Nichterscheinen: 100% des Reisepreises;
4° Low-Cost-Flug:
100% des Ticketpreises bereits ab dem Tag der Buchung.
5° Tagesreise:
- Bis zu 10 Tage vor Abreise: 50% des Gesamtpreises;
- Weniger als 10 Tage vor Abreise oder bei Nichterscheinen: 100 % des Gesamtpreises.
6° Konzert:
100% des Gesamtpreises des Konzerts.
6.4. Beträge, die Dritten geschuldet sind, sind in jedem Fall zu den oben genannten Beträgen hinzu zu addieren. Die Gesamtsumme der geforderten Beträge darf in keinem Fall den Preis der Reise übersteigen. Es ist sehr zu empfehlen, eine Reiserücktritts- und Beistandsversicherung abzuschließen.
Art. 7 – Änderung durch den Reisenden
7.1. Der Reisende hat das Recht, eine Änderung zu beantragen. Diese zieht zwingend den Abschluss eines neuen, von beiden Parteien unterzeichneten Vertrags nach sich, der den vorangegangenen Vertrag vollständig aufhebt.
7.2. Jede Änderung zieht folgende Kosten nach sich:
1° Nur Hotelbuchung, Reise im Reisebus oder Kreuzfahrt
- Kleine Änderung (Name, Abreiseort, Zimmertyp):
- 15 bis 9 Tage vor Abreise: 15 Euro/Person;
- 8 Tage vor Abreise bis zum Vortag der Abreise: 40 Euro/Person
- Große Änderung (Daten, Hotel, Zielort, Ernährungsform ...):
- Mehr als 30 Tage vor Abreise: 15 Euro/Person (ohne Versicherung)
- 30 bis 16 Tage vor Abreise: 30 Euro/Person (ohne Versicherung)
- 15 bis 9 Tage vor Abreise: wie Stornierungsgebühren
- 8 Tage vor Abreise bis zum Tag der Abreise: wie Stornierungsgebühren
3° Flugreise
- Kleine Änderung (Name, Zimmertyp):
- 15 bis 9 Tage vor Abreise: Die von der Fluggesellschaft in Rechnung gestellten Kosten erhöhten sich um 15 Euro / Person;
- 8 Tage vor Abreise bis zum Vortag der Abreise: Die von der Fluggesellschaft in Rechnung gestellten Kosten erhöhten sich um 40 Euro / Person
- Große Änderung (Daten, Hotel, Zielort, Ernährungsform ...):
- Mehr als 30 Tage vor Abreise: Die von der Fluggesellschaft in Rechnung gestellten Kosten erhöhten sich um 15 Euro / Person
- 30 bis 16 Tage vor Abreise: Die von der Fluggesellschaft in Rechnung gestellten Kosten erhöhten sich um 30 Euro / Person (ohne Versicherung)
- 15 bis 9 Tage vor Abreise: wie Stornierungsgebühren
- 8 Tage vor Abreise bis zum Tag der Abreise: wie Stornierungsgebühren
4° Low-Cost-Flüge
100% des Ticketpreises bereits ab dem Tag der Buchung.
5° Tagesreise
- Bis zu 8 Tage vor Abreise: keine Kosten
- Weniger als 8 Tage vor Abreise: 10 Euro pro Person
- Bis zu 8 Tage vor Abreise: die vom Konzertveranstalter in Rechnung gestellten Kosten
- Weniger als 8 Tage vor Abreise: die vom Konzertveranstalter in Rechnung gestellten Kosten zuzüglich 10 Euro pro Person
6° Konzert
7.3. Am Tag der Abreise wird keinerlei Änderung mehr akzeptiert.
Art.8 - Übertragung durch den Reisenden
8.1. Der Reisende hat das Recht, eine Übertragung zu beantragen. Diese zieht zwingend den Abschluss eines neuen, von beiden Parteien unterzeichneten Vertrags nach sich, der den vorangegangenen Vertrag vollständig aufhebt.
8.1. Jede Übertragung einer Reise auf einen Dritten zieht Änderungskosten gemäß Artikel 7.
8.2. Die Person, die die Pauschalreise überträgt, und die Person, die sie übernimmt, haften solidarisch für die Bezahlung des Restbetrags sowie der durch diese Übertragung entstehenden zusätzlichen Kosten.
Art. 9 – Änderung durch den Veranstalter
9.1. Nach Vertragsunterzeichnung behält sich Voyages Sales-Lentz das Recht vor, abhängig von den aktuellen Möglichkeiten oder Einschränkungen bestimmte Änderungen oder Anpassungen des Programms vorzunehmen, und zwar ohne Entschädigung.
9.2. Die eventuellen Änderungen werden vom Reiseberater in Form eines neuen Vertrags übermittelt.
9.3. Der Reisende verfügt über eine Frist von 3 Werktagen, um den unterzeichneten Vertrag als Zeichen seiner Akzeptanz zurückzusenden. Nach Ablauf dieser Frist wird das Fehlen einer Reaktion auf dem Postweg oder per E-Mail als Zeichen der stillschweigenden Annahme betrachtet.
Art. 10 – Stornierung durch den Veranstalter
10.1. Voyages Sales-Lentz behält sich das Recht vor, jede Reise zu stornieren, die nicht die Mindestteilnehmerzahl von 20 Personen erreicht, und die Teilnehmer wie folgt zu informieren:
- Tagesausflüge: spätestens 8 Tage vor Abreise.
- Andere Reisen: spätestens 4 Wochen vor Abreisedatum.
Dabei kann die Entschädigung jedoch den Preis der Reise nicht übersteigen und deckt in keinem Fall die dem Reisenden eventuell für den Erhalt eines Reisepasses oder Visums entstandenen Kosten ab.
10.2. Bei Übertragung auf eine andere Reise bleiben dem Reisenden die Vorteile für eine eventuelle Frühbuchung erhalten.
10.3. Für den Fall, dass Voyages Sales-Lentz aus einem von einem Veranstaltungsanbieter zu vertretenden Grund definitiv nicht in der Lage sein sollte, die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der eigentlichen Veranstaltung einzuhalten, erklärt der Kunde ausdrücklich, dass er seinen Ersatzanspruch ausschließlich gegenüber dem Veranstaltungsanbieter geltend machen wird.
Art. 11 - Unteraufträge
Voyages Sales-Lentz kann bei Bedarf Material und/oder Personal eines Subunternehmens einsetzen.
Art. 12 – Flugreise
12.1. Die Flugzeiten werden ohne Gewähr mitgeteilt und können bis zum Abflugtag Änderungen unterworfen sein.
12.2. Der Reisende ist verpflichtet, rechtzeitig am Flugsteig zu erscheinen.
12.3. Der erste und letzte Tag gelten als ausschließlich dem Transport gewidmete Tage. Abhängig von den Zeiten für Flüge, Transfers und den Zeiten, zu denen der Reisende am Flughafen erscheinen muss, ist es möglich, dass die erste und/oder letzte Nacht nicht vollständig im Hotel verbracht wird. Ebenso können das Essen am ersten Abend und das Frühstück am ersten Tag aufgrund zeitlicher Erfordernisse ohne jeden Ersatz aus den Hotelleistungen gestrichen werden. In diesem Fall kann, abhängig von den Fluggesellschaften, ein Bordservice angeboten werden.
12.4. Voyages Sales-Lentz ist nicht für eventuelle Schadensersatzleistungen im Fall von stornierten oder verspäteten Flügen verantwortlich. In diesem Fall werden die allgemeinen und besonderen Bedingungen der Fluggesellschaften angewendet.
12.5. Die Flugzeiten werden stets in Ortszeit mitgeteilt. Von den Reisenden wird erwartet, dass sie die Zeitverschiebungen im Zusammenhang mit ihrer Reise kennen. Sie finden alle erforderlichen Informationen unter www.ou-et-quand.net/heure/
12.6. Bei Verlust oder Beschädigung des Gepäcks ist der Reisende verpflichtet, dies am Flughafen zu melden.
12.7. Der Name der Fluggesellschaft ist auf den Reisepapieren angegeben.
12.8. Voyages Sales-Lentz verbietet sich die Zusammenarbeit mit Gesellschaften, die auf der europäischen schwarzen Liste stehen (https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_fr).
Art. 13 – Gepäck
13.1. Das Gepäck ist auf 20 kg pro Person begrenzt und darf die Maße eines Koffers in Standardgröße nicht übersteigen (80 cm x 50 cm x 27 cm). Es muss mit den vom Reisevermittler ausgegebenen Gepäckanhängern gekennzeichnet sein, die Namen und Abreiseort des Reisenden tragen.
13.2. Der Reisende ist bei Beladen, Entladen oder Transportvorgängen für sein Gepäck verantwortlich. Bei dessen Beschädigung infolge eines Berufsfehlers eines Fahrers oder eines Diebstahls, der von der zuständigen Behörde vor Ort festgestellt wurde, kann die Entschädigung in keinem Fall den vom Reisenden nachgewiesenen Wert und ein Maximum von 250 Euro pro Gepäckstück und 500 Euro pro Reisendem übersteigen.
13.3. Um Gepäckschäden so weit wie möglich zu vermeiden, wird der Reisende aufgefordert, sich der Qualität und der Stabilität der verwendeten Koffer zu vergewissern.
13.4. In keinem Fall nimmt Voyages Sales-Lentz nicht etikettierte Gepäckstücke oder Gepäckstücke an, deren Besitzer während der Reise nicht an Bord des Fahrzeugs ist.
Art. 14 – Sitzplatz im Reisebus
14.1. Der Sitzplatz des Reisenden im Reisebus wird abhängig vom Datum seiner Buchung festgelegt. Erst nach abgeschlossener Zentralisierung der verschiedenen Transfers ist der Platz in dem für Ihre Fahrt eingeteilten Reisebus definitiv.
14.2. Besondere Wünsche unserer Kunden werden von unseren Diensten im Rahmen des Möglichen berücksichtigt, dies ist jedoch nicht vertraglich garantiert.
Art. 15 – Transferservice
15.1. Voyages Sales-Lentz richtet einen Service für den Transfer zu den Startflughäfen ein. Dieser Service wird den Kunden kostenlos angeboten (soweit nicht anders angegeben); er kann im Reisebus, Minibus, Auto oder, im Falle einer unzureichenden Fahrgastanzahl, im Zug angeboten werden.
15.2. Der Reisende muss sich mit seinem Gepäck unter Beachtung der in seinen Reisedokumenten angegebenen Anweisungen am Abfahrtsort einfinden. Der Reisende ist für sämtliche eventuell entstehende Schäden und Kosten verantwortlich, die aus der Nichtbeachtung dieser Anweisungen entstehen.
15.3. Bei Buchung innerhalb von 15 Tagen vor Abreisedatum behält sich Voyages Sales-Lentz das Recht vor, aus Gründen der technischen Organisation die Verfügbarkeit von Abreiseorten einzuschränken.
Art. 16 – Beschwerden
16.1. Beschwerden werden gemäß Artikel 17 der allgemeinen Bedingungen behandelt.
16.2. Beschwerden können über Ihr Reisebüro, über das auf der Website www.voyages-sales-lentz.lu verfügbare Kontaktformular, per E-Mail an die Adresse travel@sales-lentz.lu oder postalisch beim Service Qualité, parc Artisanal 25, 4671 Barchon eingereicht werden.
16.3. Erfolgt der Versand an einem Sonn- oder Feiertag, so gilt das Datum des ersten Werktags nach Versand des Schreibens, das somit als Datum der Einreichung der Beschwerde betrachtet wird.
16.4. Wird die Beschwerde vom Kunden eines Einzelhändlers eingereicht übergibt Voyages Sales-Lentz, abgesehen von Fällen, wo explizit das Gegenteil in der Beschwerde festgelegt ist, systematisch eine Kopie der Beschwerde sowie deren Verfolgung an das Reisebüro, in dem der Vertrag unterzeichnet wurde. Dieses leitet die Antwort von Voyages Sales-Lentz an seinen Kunden weiter.
16.5. Wird keine Einigung erzielt, kann der Reisende sich an die Commission Litiges Voyages, City Atrium, rue du Progrès 50, 1210 Bruxelles wenden, Tel.: 02/277 62 15, E-Mail: litiges-voyages@clv-gr.be
16.6. Alle Streitsachen werden vor den Gerichten von Lüttich verhandelt.
Art. 17 – Pflichten des Reisenden
17.1. Der Reisende ist verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften für Zollformalitäten einzuhalten und Gesundheitsvorschrift. Andernfalls weist Voyages Sales-Lentz jede Verantwortung zurück, und zwar insbesondere für Kosten, Strafen und Schäden, die dem Verursacher entstehen.
17.2. Der Reisende versichert, dass sein Gesundheitszustand ihm erlaubt, dem für die gewählte Reise vorgesehenen Programm zu folgen, ohne der Gruppe Schwierigkeiten zu bereiten. Bei Bedarf sorgt er dafür, dass er von einer zweiten Person begleitet wird, die ihm die notwendige Unterstützung leistet.
17.3. Falls eine im Reisepreis inbegriffene Aktivität aufgrund des Gesundheitszustands des Reisenden nicht wahrgenommen werden kann, hat dieser keinen Anspruch auf Erstattung.
17.4. Voyages Sales-Lentz behält sich das Recht vor, einem Reisenden, dessen Gesundheitszustand die Gesamtgruppe während des Aufenthalts vor Schwierigkeiten stellen würde, die Abreise zu verweigern.
17.5. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften darf kein Kind in einem Reisebus oder Flugzeug auf den Knien eines Erwachsenen reisen. Ihm muss ein Sitz zugeteilt sein und seine Eltern müssen ein System vorsehen, das sich am Sitz befestigen lässt und auf Größe und Gewicht des Kindes abgestimmt ist.
17.6. Minderjährige ohne Begleitung eines Volljährigen dürfen nicht allein an Bord unserer Reisebusse mitfahren. Reist der Minderjährige mit einer volljährigen Person, die nicht eines seiner Elternteile ist, muss er eine von der Kommune genehmigte Bescheinigung vorlegen, die ihm das Reisen erlaubt.
17.7. Alkoholhaltige Getränke sind an Bord unserer Reisebusse strengstens verboten. Sie müssen bei Einstieg unbedingt in den Laderäumen deponiert werden und werden am Zielort an ihre Eigentümer zurückgegeben.
17.8. Voyages Sales-Lentz behält sich das Recht vor, die zuständigen Behörden hinzuzuziehen, um jedes Verhalten, das die Ordnung, die Ruhe oder die Sicherheit der anderen Fahrgäste und des Bordpersonals beeinträchtigen könnte, zu unterbinden. Reisende, die für ein solches Verhalten verantwortlich sind, können von der weiteren Reise oder dem restlichen Aufenthalt ausgeschlossen werden. Alle dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Reisenden, der in keinem Fall Anspruch auf die gesamte oder teilweise Rückerstattung des Reisepreises hat.
17.9. Aus Gründen der Rücksichtnahme auf die anderen Fahrgäste ist es nicht gestattet, elektronische Geräte ohne Kopfhörer zu benutzen.
17.10. Aus Gründen der Rücksichtnahme auf die anderen Fahrgäste sind Haustiere an Bord unserer Reisebusse nicht erlaubt.
17.11. Der Reisende verpflichtet sich, die Bedingungen und Vorschriften der Reisedienstleister (Hotel, Museum, Freizeitparks, Schiff) einzuhalten, die an der Pauschalreise beteiligt sind.
17.12. Damit der Aufenthalt unter den bestmöglichen Bedingungen stattfindet, ist der Reisende gehalten, sich über das Gesundheitswesen, die Lokalbehörden und die konsularische Unterstützung im Besuchsland zu informieren. Er findet dazu Informationen auf der Website www.diplomatie.be oder in seinem Reisebüro.
Art. 18 – Verantwortung des Veranstalters
18.1. Voyages Sales-Lentz übernimmt keinerlei Haftung für Dienstleistungen, die nicht explizit im Kaufvertrag aufgeführt sind und möglicherweise vor Ort angeboten werden.
18.2. Voyages Sales-Lentz übernimmt keinerlei Haftung für jede Form von Bauarbeiten am Aufenthaltsort.
18.3. Unsere Reisebusse können Verspätungen aufgrund von Baustellen, Staus oder anderer Ereignisse ausgesetzt sein. Voyages Sales-Lentz kann keinesfalls für diese Verspätungen verantwortlich gemacht werden.
18.4. Voyages Sales-Lentz übernimmt keinerlei Haftung für während der Reise verlorene oder vergessene Gegenstände. Suchanfragen werden nicht berücksichtigt.
Art. 19 – Rücktrittsrecht
Der Artikel 80 §1 des Gesetzes über die Handelspraktiken (Loi sur les pratiques du commerce) sieht vor, dass der Verbraucher über eine Frist von sieben Werktagen verfügt, um von einem online getätigten Kauf zurückzutreten. Der königliche Erlass vom 18.11.2002 sieht eine Reihe von Ausnahmen für die Touristikbranche und ihre Besonderheiten vor. Da – in Ihrem Interesse – verlässlich und sehr schnell Verantwortung gegenüber den wichtigen Partnern der Reise Ihrer Wahl übernommen werden muss, kann Ihre Buchung nicht bestehen bleiben, wenn Sie nicht explizit auf dieses Widerrufsrecht verzichten. Dem müssen Sie definitiv und unwiderruflich zustimmen, indem Sie das entsprechende Kästchen auf Ihrem Buchungsformular ankreuzen. Sie geben Voyages Sales-Lentz damit die Genehmigung für die unverzügliche Umsetzung Ihrer Buchung.
Art. 20 – Datenschutz
20.1. Als Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist Voyages Sales-Lentz verpflichtet, die gesetzlichen Anforderungen an die Verarbeitung von Daten zu von ihr selbst festgelegten Zwecken einzuhalten. Voyages Sales-Lentz ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich und dabei insbesondere von Daten seiner Kunden, potenziellen Kunden oder Partner.
Alle Informationen über unsere Datenschutzerklärung können unter folgender Adresse eingesehen werden: www.voyages-sales-lentz.lu/fr/a-propos//politique-confidentialite
20.2. Wie gesetzlich vorgesehen, wird der Flugdatensatz (Passenger Name Record, PNR) an den FÖD Inneres weitergegeben. Dieser umfasst den Namen des Fluggastes (oder der Fluggäste), die Reiseroute der Fluggäste, die Kontaktinformationen von mindestens einem der Reiseteilnehmer und die Ticketinformationen.
Art. 21 – Nichtkonformität
21.1. Voyages Sales-Lentz ist für die gute Durchführung der Reisedienstleistungen verantwortlich.
21.2. Der Reisende informiert Voyages Sales-Lentz sobald wie möglich über jede bei der Durchführung einer vom Pauschalreisevertrag abgedeckten Reisedienstleistung festgestellte Nichtkonformität.
21.3. Bei Schwierigkeiten oder Unterstützungsbedarf vor Ort oder Feststellung einer Nichtkonformität vor Ort kann der Reisende unsere lokalen Vertreter unter der Notfallnummer +32 (0) 495 528 620 oder per E-Mail unter der Adresse deptop@voyages-leonard.be kontaktieren.
Wenn die Unterstützung vor Ort oder die Notdienste keine sofortige Lösung finden konnten, verpflichtet sich Voyages Sales-Lentz den Konformitätsfehler an dem Werktag zu bearbeiten, der auf die Anzeige der Nichtkonformität durch den Reisenden folgt.
21.4. Bei einer Nichtkonformität ist die Haftung von Voyages Sales-Lentz auf die 3-fache Summe der Reisekosten (ausschließlich Versicherungen) begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht im Falle eines Personenschadens oder eines vorsätzlich oder fahrlässig verursachten Schadens.
Art. 22 – Veröffentlichung und Änderungen der besonderen Bedingungen
22.1. Die allgemeinen und besonderen Bedingungen sind unter www.voyages-sales-lentz.lu sowie in den gedruckten Broschüren veröffentlicht.
22.2. Bei Vertragsunterzeichnung erklärt der Reisende, dass er die allgemeinen und besonderen Bedingungen erhalten hat und diesen zustimmt.
22.3. Falls nach Unterzeichnung dieses Dokuments Anpassungen oder Änderungen der Bedingungen vorgenommen werden, bleibt der Vertrag das Referenzdokument, dessen Bedingungen für die betreffende Reise gelten.
Art. 23 – Garantiefonds
Voyages Sales-Lentz ist beim Reisegarantie-Fonds (avenue de la Métrologie 8, 1130 Bruxelles, www.gfg.be) gegen Zahlungsunfähigkeit versichert.